Silvester 2020: Böllerverbot in Chemnitz
Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern im gesamten öffentlichen Stadtgebiet ist in Chemnitz an Silvester und Neujahr verboten.
Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern im gesamten öffentlichen Stadtgebiet ist in Chemnitz an Silvester und Neujahr verboten.