Landkreis Mittelsachsen: Neue Quarantäne-Regeln ab Montag

Ab Montag gelten in Mittelsachsen neue Regeln für die Quarantäne bei einem positiven Corona-Test. Dazu wurde eine neue Allgemeinverfügung heute erlassen. Grundlage bildet ein entsprechender Erlass des Freistaates. Damit treten mehrere Änderungen in Kraft. Generell versendet das Gesundheitsamt keine Bestätigungen mehr an die Betroffenen. Das PCR-Testergebnis dient als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und für den Genesenen-Status.

Gemeinsamkeit entdecken bei Kultur und Gespräch

Kultur verbindet, Gespräche vereinen – unter diesem Motto laden die Stadt Freiberg gemeinsam mit der TU Bergakademie Freiberg am 11. Februar auf den Obermarkt ein. Ab 16 Uhr bieten Musik, Theater und Wortbeiträge die Möglichkeit, Gemeinsamkeiten zu entdecken und wieder ins Gespräch zu kommen. Dazu verwandelt sich der Obermarkt zu einem Platz für Begegnungen und Dialog. Musiker der Mittelsächsischen Philharmonie, des Bergmusikkorps Saxonia Freiberg und die Freiberger Bergsänger bringen dabei den Obermarkt zum Klingen.

Ein Statement zum Aufsetzen

Eine “Mütze für mehr Miteinander” gibt es seit heute in Freiberg. Die gebürtige Silberstädterin Luise Ulbricht ließ sich im Dezember von der Imagekampagne „#Wir lieben Freiberg“ inspirieren und kreierte eine schwarze Beanie-Mütze mit Botschaft in limitierter Stückzahl. Sie trägt die Aufschrift „SILBERKINDness“, was so viel bedeutet wie mit Freundlichkeit (englisch: kindness) und offenen Armen in der Silberstadt empfangen zu werden.

Neue Corona-Regeln ab 24. Januar für Mittelsachsen

Ab Montag gelten neue Quarantäneregeln in Mittelsachsen. Dazu hat der Landkreis heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die Quarantäne für Infizierte wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Diese Zeit kann verringert werden, wenn ein frühestens am 7. Tag vorgenommener Antigenschnell- oder PCR-Test negativ ausfällt und 48 Stunden Symptomfreiheit bestanden hat. Ein Selbsttest reicht hierfür nicht aus. Dem Negativtest ist ein positives PCR-Testergebnis mit CT-Wert über 30 gleichgestellt. Die Absonderung endet mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses.