Entgegengesetztes Fahren erlaubt – Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr
Chemnitz. Die Stadt Chemnitz beabsichtigt, weitere Straßen, diesmal in den Stadtgebieten Schloßchemnitz, Borna, Wittgensdorf und Ebersdorf, für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen.
Dies betrifft Straßen, für die eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt.