Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme ist ausgelaufen

Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Mittelsachsen war noch bis 4. Oktober gültig. Diese schränkte den Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 Abs. 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz ein und verbot die Entnahme mittels Pumpvorrichtungen. Ausgenommen davon waren Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen, die Entnahmen unter Einhaltung der speziellen Bedingungen und Auflagen ausüben können, wie es beispielsweise bei Wasserkraftanlagen der Fall ist.

Betreten verboten: Eisflächen auf Stauseen und Flüssen nicht benutzen

Das herrliche Winterwette rin dieser Woche lockt wieder in die Natur. Was liegt da näher als Wintersport zu betreiben. Aber Vorsicht bei Eisflächen. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen warnt davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Durch die schwankenden Wasserspiegel ist das Eis nicht tragfähig. Bei Betreten besteht Lebensgefahr!

Grasschnitt an Fließgewässern

Anfallende pflanzliche Abfälle, wie Rasenschnitt, Gehölzschnitt und dergleichender, die auf dem Ufer- oder Gewässerrandstreifen von Fließgewässern abgelagert werden, beeinträchtigen die ökologischen Funktionen der Gewässer. Zur Pflege der Gärten gehört auch das Mähen der Grünflächen. Die untere Wasserbehörde stellt wieder vielerorts fest, dass anfallende pflanzliche Abfälle wie Rasenschnitt, Gehölzschnitt und dergleichen auf dem Ufer- oder Gewässerrandstreifen der … Weiterlesen …