Landkreis Mittelsachsen verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

Der Landkreis verbietet ab sofort die Wasserentnahme aus Gewässern. Hier der Wortlaut der amtlichen Mitteilung: Auf der Grundlage des § 100 Absatz (Abs.) 1 Satz (S.) 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen folgende Allgemeinverfügung: Der Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 Abs. 1 und 2 WHG … Weiterlesen …

Grasschnitt an Fließgewässern

Anfallende pflanzliche Abfälle, wie Rasenschnitt, Gehölzschnitt und dergleichender, die auf dem Ufer- oder Gewässerrandstreifen von Fließgewässern abgelagert werden, beeinträchtigen die ökologischen Funktionen der Gewässer. Zur Pflege der Gärten gehört auch das Mähen der Grünflächen. Die untere Wasserbehörde stellt wieder vielerorts fest, dass anfallende pflanzliche Abfälle wie Rasenschnitt, Gehölzschnitt und dergleichen auf dem Ufer- oder Gewässerrandstreifen der … Weiterlesen …