Endlich: Insolvenzrecht wird geändert!

Handwerker können aufatmen! Das Insovenzrecht wird geändert. Die Novellierung soll verhindern, dass Unternehmer rechtens eingenommenes Geld im Falle einer Insolvenz an den Insolvenzverwalter des  Pleitebetrieb noch nach Jahren zurückzahlen zu müssen. Die Kreishandwerkerschaft Erzgebirge hatte eine entsprechende Petiton eingereicht.