Landkreis Mittelsachsen verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

Der Landkreis verbietet ab sofort die Wasserentnahme aus Gewässern. Hier der Wortlaut der amtlichen Mitteilung: Auf der Grundlage des § 100 Absatz (Abs.) 1 Satz (S.) 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der aktuell gültigen Fassung erlässt die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen folgende Allgemeinverfügung: Der Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 Abs. 1 und 2 WHG … Weiterlesen …