Die Wirtschaftsförderung informiert: Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 können beantragt werden
Unternehmen, die stark von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, können über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen.