Start Thomy: Beauftragt
Artikel von: Redaktion
02.05.2018

Thomy: Beauftragt

Die Bundesregierung hat eine neue feste Einrichtung: das Amt des Opferbeauftragten. Dieser war ursprünglich nur für die Opfer des Anschlags auf den Berliner Breitscheidplatz und deren Hinterbliebene eingerichtet worden. Mit der Institutionalisierung dieser Funktion richtet sich die Regierung auf einen nachhaltigen Bedarf an der Betreuung zukünftiger Terroropfer ein.

Der neue Beauftragte fordert die Verdreifachung der Entschädigung auf 30.000 € für die Hinterbliebenen. Ob dieser Betrag ausreichend ist oder nicht, ob er auch für Ausländer gilt oder für Deutsche, die im Ausland zu Terroropfern werden, wird noch diskutiert. (Für juristisch interessierte: Es gibt Parallelen zur Haftung der Fluggesellschaften bei Abstürzen.)

Darüber, ob jemand als Opfer eines Terroranschlages in den Zuständigkeitsbereich des Beauftragten fällt oder nicht, wird aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin der Psychiater oder der Jugendrichter entscheiden. Der Typus des psychisch kranken Einzeltäters ist selbstverständlich kein Terrorist. Messern und Kopftreten sind lediglich unschöne Begleiterscheinungen unserer immer vielfältiger werdenden Jugendkultur. Aggressive Zusammenrottungen sind lediglich Ausdruck materieller und Belästigungen sexueller Unterversorgung. Damit werden zwar durchaus auch politische, wirtschaftliche und religiöse Ziele verfolgt, die den Grundprinzipien unserer Demokratie widersprechen, aber in den Zuständigkeitsbereich des neuen Beauftragten fallen sie nicht. Er wäre damit auch sehr überfordert…

Schönes wochenende, wünscht thomy