Start Unbequeme Wohnsitzauflage
Artikel von: Sven Günther
20.10.2017

Unbequeme Wohnsitzauflage

Anerkannte Flüchtlinge sollen vom Land nicht in die Städte ziehen. Foto: pixabay.com

Kritik an geplanter Wohnsitzauflage

Von Sven Günther
Region. Wohnsitzauflage. Irgendwie klingt das Wort kuschelig und bequem, so gar nicht nach einem kantigen Politikum, das ihm immanent ist…
Nach den Plänen von Gleichstellungs- und Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) und Innenminister Markus Ulbig (CDU) soll mit dem Instrument der Wohnsitzauflage verhindert werden, dass anerkannte Flüchtlinge in Massen aus den Landkreisen in die Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden wohnungswechseln.

Alexandra Kruse, Köppings Pressesprecherin:

„Der Drang in die Städte ist für Menschen, die sich gerade erst einmal orientieren müssen und integrieren wollen, nicht immer der beste. Und gleichzeitig haben wir auf dem Land ebenfalls Integrationsangebote wie bspw. Sprachkurse. Darüber hinaus gibt es eine interne Statistik der BA, die nicht öffentlich ist, die einen erkennbaren Umfang von Umzügen von Leistungsempfängern in die Städte belegt.“

Dem Wochenspiegel Erzgebirge liegen Zahlen vor, die das untermauern. Laut Sächsischem Städte- und Gemeindetag (SSG) sind im ersten Halbjahr in Sachsen 1.973 Personen in die drei Großstädte gezogen. 627 nach Leipzig, 765 nach Dresden und 581 nach Chemnitz. Insgesamt hat sich der Ausländeranteil der Stadt Leipzig bezogen auf den Freistaat im zweiten Quartal 2017 auf 28,3 Prozent erhöht. Der Anteil der Stadt Dresden beträgt 21,7 Prozent und von Chemnitz 9,8 Prozent. Der Landesdurchschnitt liegt bei 7,7 Prozent.

SSG-Geschäftsführer Mischa Woit­­­scheck:

„Wir unterstützen die beabsichtigte Wohnsitzauflage. Integration gelingt am besten, wenn Flüchtlinge nicht nur an wenigen Orten leben. Die Landkreise tragen Mitverantwortung, zur gleichmäßigen Integration der Flüchtlinge beizutragen.“

Schaut man auf die Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, erfährt man, dass bis zum 30. September 2017 in Sachsen 16.014 Asylanträge entschieden wurden. 5.260 wurden bewilligt. Das sind 32,8 Prozent. Legt man diese Zahlen zugrunde, wohnt der Großteil der Flüchtling nach wie vor in den Landkreisen, die eine Mitverantwortung bei der Integration nicht bestreiten.

Trotzdem gibt es Kritik, weil die Wohnsitzauflage nicht als geeignetes Instrument gesehen wird. André Kaiser, Pressesprecher des Landkreises Mittelsachsen:

„Wir sehen eine solche Wohnsitzauflage kritisch. Es wird definitiv ein großer Verwaltungsaufwand und wir haben hier auch juristische Bedenken im Sinne der Durchsetzbarkeit. Noch kennen wir aber die abschließende rechtliche Gestaltung der Wohnsitzauflage im Freistaat nicht.“ Argumente, die auch im Ministerium von Petra Köpping besprochen werden. Auf die Frage des WochenSpiegel Erzgebirge, wie man die Einhaltung der Wohnsitzauflage kontrollieren wolle, gibt es ausweichende Auskunft: „Fragen der Kontrolle, der genaueren Umsetzung und Zuständigkeiten werden im Kabinett erörtert.“

Aus der Pressestelle des Erzgebirgskreises heißt es:

“Für die Landkreisverwaltung ist es derzeit fraglich, ob die Einführung einer Wohnsitzauflage zum jetzigen Zeitpunkt – unter Zugrundelegung der seit 2016 relativ geringen Zuweisungszahlen – die erwarteten Entlastungseffekte für die sächsischen Ballungsräume eintreten lässt.
Auch erscheint eine diesbezügliche Regelung entsprechend einer Verständigung der sächsischen Landräte nur denkbar, wenn die Landkreise konkrete rechtssichere Ausführungshinweise sowohl
– zur Heranziehung der Gemeinden für eine gemeindescharfe Zuweisung der anerkannten Flüchtlinge als auch
– zur Anordnung der Wohnsitzauflage im Einzelfall gegenüber dem Flüchtling
erhalten.
Zur Um- und Durchsetzung einer Wohnsitzregelung wird sich für die Landkreise ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand ergeben. Es wird erwartet, dass ein vollständiger Kostenausgleich dazu und auch in Bezug auf das Prozessrisiko erfolgt. Eine fundierte Positionierung zu dem Ansinnen ist aufgrund der fehlenden bzw. noch nicht konkret bekannten Parameter bezüglich der Umsetzung einer Wohnsitzauflage nicht möglich.”

 

André Jacob, der Geschäftsführer Sächsischer Landkreistag, sieht ebenfalls Probleme:

“Bislang liegt uns der Erlass des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Wohnsitzauflage noch nicht vor. Die bisherigen Eckpunkte des Innenministeriums geben auf die Frage der Durchsetzung der Wohnsitzauflage und etwaiger Sanktionsmöglichkeiten keine Antwort.
Davon ausgehend haben wir kritisiert, dass eine Verpflichtung der anerkannten Asylbewerber ja nur dann Sinn macht, wenn auch entsprechende Kontrollmöglichkeiten und Sanktionsmöglichkeiten bestehen, um die Wohnsitzauflage durchzusetzen.
Ferner ist der Landkreistag nicht überzeugt davon, dass vor diesem Hintergrund die Wohnsitzauflage tatsächlich die erstrebten Wirkungen zeigt.
Natürlich führt die Umsetzung der Wohnsitzauflage in den Landratsämtern zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, wenngleich zurzeit festzuhalten ist, dass die Zahl der anerkannten Asylbewerber bei den Landkreisen durchschnittlich nur zwischen 20 und 40 pro Monat liegt.”

Beim Landrat des Landkreises Zwickau Dr. Christoph Scheurer nachgefragt, wie er sich beim Thema „Wohnsitzauflage“ positioniert, war zu erfahren:

„Ich halte von der Wohnsitzauflage nicht viel. Die tatsächlichen Lebensweisen und Aufenthaltsorte sind sowieso nicht zu kontrollieren. Es wird wohl in erheblichem Maße belegte Plätze/belegte Wohnungen geben, die faktisch an 25 Tagen im Monat leer sind. Für das allerdings notwendige zusätzliche Personal für die „Verwaltung“ der Wohnsitzverpflichteten erwarte ich eine vollständige Kostenübernahme durch den Freistaat!“

Argumente, die auch im Ministerium von Petra Köpping besprochen werden. Auf die Frage des WochenSpiegel Erzgebirge, wie man die Einhaltung der Wohnsitzauflage kontrollieren wolle, gibt es ausweichende Auskunft: „Fragen der Kontrolle, der genaueren Umsetzung und Zuständigkeiten werden im Kabinett erörtert.“

Auch die Gefahr, dass sich Flüchtlinge nur an einem eventuell geplanten Meldetermin (z.B. zum Empfang von Leistungen) bei den zuständigen Behörden im jeweiligen Landkreis vorstellig werden, ist bekannt. Man wolle diese Fälle sanktionieren. Wie man von den Verstößen Kenntnis erhält, ist bislang unklar.
Dass auch die Ordnungsbehörden zusätzlich belastet werden, ist ebenfalls unstrittig. Alexandra Kruse: „Derzeit finden weitere Gespräche mit dem Landkreistag statt, bei denen genau diese Fragen geklärt werden sollen. Die Kontrolle obliegt den Landratsämtern vor Ort.“
Selbst aus der Stadt Chemnitz kommt Kritik. Tommy von Dorn aus der Pressestelle: „Der Freistaat Sachsen hat erst sehr spät reagiert, sodass die Wohnsitzauflage wohl nur noch wenig Wirkung entfalten wird.“

 

Kommentar: Entscheidend ist auf dem Platz!

Von Sven Günther
Spricht man heute über den BVB, hört man Aubameyang, Götze, Yarmolenko und Kagawa. Spätergeborene kennen dazu O-Bein-Keeper Wolfgang „Teddy“ de Beer, Elfmeter-Vollstrecker Michael „Susi“ Zorc, Sonntagschuss-Championsleague-Siegtorschützen Lars Ricken. Sammer, Möller, Lehmann, Kohler, Klos, Reuter und Trainer Hitzfeld – alles bekannte BVB‘ler.
An Alfred „Adi“ Preißler erinnert man sich nicht – das Zitat des Kapitäns der ersten beiden Dortmunder Meistermannschaften und späteren Trainers dagegen ist legendär: „Entscheidend ist auf dem Platz!“
Später entwickelte sich der Satz zur Weisheit, als ihn Fußballtrainer-Philosoph Otto Rehhagel in der Abwandlung „Wichtig ist auf‘m Platz“ den Reportern in Blöcke und Mikrofone diktierte. Preißler und Rehhagel wussten, dass es nicht darauf ankommt, große Worte zu machen. Für sie galt, die Dinge in der Realität umzusetzen.
Ob die Fußball-Übungsleiter Petra Köpping samt Markus Ulbig vom Feld geholt hätten? Zum Beispiel aufgrund ministerialer Theorien? Denkbar!
Die Wohnsitzauflage ist in jedem Fall ein Konstrukt aus der Rubrik Wünsch-dir-was! Zwar gut gemeint, aber nicht umzusetzen.
Wie soll man Menschen an einen Wohnwort dauerhaft binden? Mittels elektronischer Fußfessel? Unter Zuhilfenahme eines massiven Polizeikontingents? Durch permanente Kontrolle einer zu bildenden Ordnungsamts-Armee? Was ist mit dem Grundrecht, seinen Lebensmittelpunkt frei zu wählen?
Nein, die Wohnsitzauflage wird nicht funktionieren.
Wäre man boshaft, könnte man den Ministeriums-Vorstehern vorwerfen, sie beabsichtigten, die ersten zarten Verbesserungsversprechen der CDU nach der Wahlmisere („Wir müssen mehr für den ländlichen Raum tun!“, „Wir brauchen mehr Polizei für die Bekämpfung der Kriminalität!“) zu sabotieren, indem sie mit der Wohnsitzauflage die Landkreise und die Ordnungskräfte weiter schwächen.
Folgt man dieser Theorie, wäre die eine, Köpping (SPD) , eine üble Foulspielerin und der andere, Ulbig (CDU), ein Eigentorschütze. Beides in einem Team nur schwer zu ertragen…