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Artikel von: Sven Günther
11.11.2022

Videoüberwachung überführt Vergewaltiger

Seit 2018 überwacht die Polizei die Innenstadt mit 29 Kameras. Jetzt half “Kommissar Big Brother” einen möglichen Vergewaltiger zu identifizieren, der womöglich drei Frauen geschädigt hat. Foto: Härtelpress

Kommissar Big Brother

Chemnitz. Seit 2018 überwacht die Stadt die City mit 29 Kameras. Jetzt half “Kommissar Big Brother” einen möglichen Vergewaltiger zu identifizieren, der womöglich drei Frauen geschädigt hat.

Die Polizei meldete heute (11.November) 13.04 Uhr:

Chemnitzer Polizeibeamte nahmen am Mittwochabend einen Tatverdächtigen zu einem Sexualdelikt von vergangenem Freitagabend vorläufig fest. Der 21-jährige Syrer befindet sich inzwischen in Haft.

Eine junge Frau (20) war an jenem Freitag in der Innenstadt unterwegs gewesen. Dabei war ihr der Täter gefolgt, hatte sie im Bereich Moritzstraße/Zschopauer Straße zu Boden gebracht und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.

Die 20-Jährige rief um Hilfe, konnte sich befreien und rannte in Richtung Zentralhaltestelle. Der Angreifer war in Richtung Reitbahnstraße geflüchtet. Zeugen waren auf den Vorfall aufmerksam geworden und hatten die Polizei verständigt. Trotz sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnte der Täter nicht mehr festgestellt werden.

Die Chemnitzer Kriminalpolizei hatte im Rahmen der Ermittlungen auch die Aufnahmen der Videoüberwachung in der Chemnitzer Innenstadt ausgewertet. Dabei stellten sie sowohl die Geschädigte als auch den späteren Angreifer auf den Aufnahmen fest. Anhand der Bilder des Täters konnte dieser durch die Ermittler identifiziert werden. Gegen ihn wurden bereits zu zwei weiteren Taten wegen Vergewaltigung Anfang Juni 2022 sowie sexueller Belästigung Anfang November 2022 Ermittlungen geführt.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz beantragte beim zuständigen Amtsgericht einen Untersuchungshaftbefehl für den Beschuldigten. Dieser wurde am Mittwoch im Vorfeld des Zugriffs erlassen. Am Donnerstag wurde der 21-Jährige einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Er wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Hintergrund

Die Videoüberwachung im Innenstadtbereich dient zur Prävention und Gefahrenabwehr. Mit der Videoüberwachung sollen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindert werden. Im Bedarfsfall dienen die Videoaufzeichnungen bei erfolgten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten der objektiven Beweissicherung und Strafverfolgung. Seitens der Stadtverwaltung erfolgt die Videoüberwachung mit den Zielen des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Belästigungen, Bekämpfung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Schutz vor Vandalismus und Verunreinigungen sowie der Durchsetzung des Glasflaschen- und Alkoholverbotes auf den videoüberwachten Flächen.