Start Erzgebirge Wann muss ich den Führerschein tauschen?
Artikel von: Sven Günther
16.06.2021

Wann muss ich den Führerschein tauschen?

Alte Führerscheine müssen nach und nach umgetauscht werden. Foto: pixabay.com

Führerscheintausch? Das Alter zählt!

Region. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes wird derzeit sehr stark mit dem Umtausch von Altführerscheinen konfrontiert.
In diesem Zusammenhang möchte die Fahrerlaubnisbehörde auf Folgendes hinweisen. Aktuell sind die Jahrgänge 1953 – 1958 betroffen, die bis zum 19. Januar 2022 ihren alten Papierführerschein in einen Kartenführerschein tauschen müssen.
Damit bei den Behörden keine Antragsflut für die neuen Führerscheine eingeht, ist eine Staffelung vorgesehen, die nachfolgend abgebildet ist. Der Umtausch erfolgt für alle Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Führerscheine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, sollen nach dem Jahr ihrer Ausstellung umgetauscht werden.
Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst mit Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Liegt das Geburtsjahr vor 1953, muss der Führerschein sogar erst bis zum 19. Januar 2033 umtauscht werden. Die Behörde bittet dringend darum, dass derzeit nur die betroffenen Jahrgänge 1953 – 1958 einen Antrag stellen, da auf Grund der Vielzahl von Anträgen alle nichtbetroffenen Anträge abgewiesen werden müssen.
Die Befürchtung, dass der Besitzstand von Fahrerlaubnisklassen verloren geht ist unbegründet, da alle vorhandenen Besitzstände in den neuen Führerschein übernommen werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033