Start Zwickau Wasserentnahme bis Ende Oktober untersagt
Artikel von: Redaktion
19.07.2019

Wasserentnahme bis Ende Oktober untersagt

Ab sofort darf man an Flüssen nur noch entspannen. Hasserabpumpen ist verboten. Foto: Pixabay

Landkreis. Wie das Landratsamt Zwickau mitteilt, wird den Eigentümern und Anliegern ab sofort die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtung bis einschließlich 31. Oktober 2019 untersagt.

Durch das außergewöhnlich trockene Abflussjahr 2018, den schneearmen Winter und die wenigen Niederschläge in den letzten Monaten, noch verschärft durch die extremen hohen Temperaturen im Monat Juni, besteht sachsenweit ein ausgeprägtes Defizit im Wasserdargebot. Dies führt dazu, dass selbst nach Niederschlagsereignissen und kurzzeitigem Anstieg die Abflüsse in den Gewässern wieder sehr schnell zurückgehen. Die Abflüsse liegen häufig unter den langjährig beobachteten mittleren Niedrigwasserabflüssen.

Die Wasserentnahmen aus den Bächen durch Privatpersonen verschärfen diese Situation, begründet die Behörde die oben genannte Maßnahme.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist in Kraft getreten und kann in der Juli-Ausgabe der Landkreisnachrichten nachgelesen werden.

Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht die untere Wasserbehörde des Umweltamtes telefonisch unter der Rufnummer 0375 4402-26210 oder per E-Mail an zur Verfügung, so das Amt abschließend.