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Artikel von: Sven Günther
25.08.2020

Wegen Corona keine Mund-zu-Mund-Beatmung

Das Deutsche Rote Kreuz und die BARMER weisen darauf hin, dass auch in Corona-Zeiten Erste Hilfte geleistet werden soll. Allerding kann auf die Mund-zu-Mund-Beatmung verzichtet werden. Foto: DRK

Keine Mund-zu-Mund-Beatmung wegen Corona

Von Sven Günther
Region. Welches Risiko würden Sie eingehen, um einem Menschen im Notfall zu helfen? Würden Sie von Mund zu Mund beatmen oder hätten Sie Angst, sich mit Corona anzustecken? Die Antworten kann nur jeder für sich selbst geben.

Auf den rechtlichen Rahmen weist jetzt die BARMER hin: Auch aktuell ist es Pflicht, im Notfall erste Hilfe zu leisten. Es drohen bei Unterlassung sogar Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr!

ABER: Wegen Corona gelten Besonderheiten!

Um sich selbst nicht zu gefährden, sollte ein Ersthelfer eine Person mit Verdacht auf Herz-Kreislaufstillstand nur noch laut ansprechen, anstatt sich dicht über diese zu beugen. Um die Atmung zu überprüfen, muss ein Helfer nicht länger sein Ohr an Mund und Nase des Patienten halten. Vielmehr soll er im Stehen prüfen, ob sich der Brustkorb des Patienten atemsynchron bewegt. Außerdem sollte über den Notruf 112 professionelle Hilfe angefordert werden“, erklärt Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der BARMER in Sachsen.

Bei einem Herzstillstand sollte ein Ersthelfer auf die Mund-zu-Mund-Beatmung verzichten und umgehend mit einer Herzdruckmassage beginnen!

Diese muss bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes fortgesetzt werden. Die empfohlene Druckfrequenz liegt zwischen 100 und 120 Mal pro Minute. Einfacher: Man nimmt den Rhythmus des Hits “Dancing Queen” von ABBA, dann ist man im richtigen Takt.

„Das Tragen von Einweg-Handschuhen und eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Auflegen eines leichten Tuchs über Mund und Nase des Patienten können dabei das Ansteckungsrisiko reduzieren“, so Magerl. Nachdem die Rettungskräfte übernommen haben, sollte Ersthelfer ihre Kontaktdaten mitteilen. Das sei wichtig, falls bei dem Patienten nachträglich eine infektiöse Erkrankung festgestellt werde.

Auch das DRK weist darauf hin, dass es wichtig ist zu helfen. DRK-Bundesarzt Dr. Peter Sefrin: “Die gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht auch trotz des Risikos einer Ansteckung, jedoch gibt es in der aktuellen Situation einige Besonderheiten“

Seine Tipps lesen Sie hier:

1. An erster Stelle steht immer die eigene Sicherheit, gerade jetzt, da mit der Ansteckungsgefahr ein zusätzliches Risiko besteht. Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden, dies liegt jedoch im Ermessen der helfenden Person. Wenn näherer Kontakt notwendig ist, zum Beispiel bei Verletzungen, sollten Mund und Nase der hilfebedürftigen Person mit einem Tuch abgedeckt und auch das eigene Gesicht geschützt werden.

2. Unabhängig von der Distanz ist es auch eine wesentliche Erste Hilfe, wenn immer möglich, den Notruf 112 anzurufen und mit dem Betroffenen zu kommunizieren: beruhigen, darüber informieren, dass Hilfe unterwegs ist, und so lange bleiben, bis der Rettungsdienst vor Ort ist.

3. Bei einem Herz-Kreislaufstillstand sollte in der aktuellen Situation auf die Mund-zu-Mund-Beatmung verzichtet und nur die Herzdruckmassage durchgeführt werden (100- 120 Mal pro Minute) – und zwar solange, bis der Rettungsdienst übernimmt.

4. Die Helferin oder der Helfer sollte den Einsatzkräften die eigenen Kontaktdaten geben, um erreichbar zu sein, für den Fall, dass bei der betroffenen Person nachträglich eine infektiöse Erkrankung festgestellt wird.

5. Menschen, die zu einer Risikogruppe zählen, sollten grundsätzlich zu Hause bleiben. Werden sie dennoch draußen Zeuge eines Notfalls, müssen sie abwägen, ob Hilfeleistungen an Fremden unter Rücksichtnahme auf die eigene Sicherheit möglich sind.

6. Ein Risikopatient mit Symptomen sollte an einem Patienten keine direkte Erste Hilfe leisten, sondern sich auf die Organisation der Hilfe beschränken und den Notruf 112 wählen.