Start Erzgebirge Wer ist der dreisteste Abzocker?
Artikel von: Sven Günther
31.08.2015

Wer ist der dreisteste Abzocker?

Michael Hummel (links, Referatsleiter Recht) und VBZ-Sachsen-Chefin Andrea Heyer (rechts) suchen den “Prellbock 2015”. Foto: VBZ Sachsen

Verbraucherschützer stellen Trickser und Betrüger an den Pranger!

Chemnitz. Als Verbraucher kann man sich heutzutage mit so einigem herumärgern: Überraschungen im Kleingedruckten, aufdringliche Verkaufspraktiken oder untergeschobene Verträge, dreiste Werbe-Mogelpackungen oder schlichtweg ein schlechter Service sorgen immer wieder für dicke Luft oder Probleme. Auch für das Jahr 2015 verleiht die Verbraucherzentrale Sachsen deshalb den „Prellbock“. Welcher Anbieter den diesjährigen Negativpreis verdient, entscheiden die sächsischen Verbraucher. Die Abstimmung startet am 1. September und läuft bis Ende des Jahres.

Abstimmen können alle Verbraucher nicht nur auf der Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen (www.verbraucherzentrale-sachsen.de/prellbock-2015), sondern auch in jeder der 13 Beratungseinrichtungen oder auf Veranstaltungen, auf denen die Verbraucherzentrale Sachsen mit einem Stand vertreten ist. „Die nächste Gelegenheit ergibt sich zum Beispiel schon am ersten Septemberwochenende – zum Tag der Sachsen in Wurzen“, teilt Andrea Heyer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen, mit.

Jeder sächsische Verbraucher kann uns Anbieter nennen, die ihn nach seiner Meinung abgezockt, getäuscht oder geprellt haben. Nominiert werden können dabei die unterschiedlichsten Unternehmen, die ihren Sitz in Sachsen haben, aber auch bundesweite Anbieter, insofern durch ihre Aktivitäten sächsische Verbraucher betroffen sind. „Die spätere Preisvergabe soll ein häufiges Verbraucherproblem veranschaulichen und dem Unternehmen symbolisieren: „Bis hier hin und nicht weiter!“ Dabei ist ganz egal, ob es sich um Hersteller, Händler, Kreditinstitute oder andere Dienstleister handelt“, erklärt Heyer weiter.
Alle eingegangenen Vorschläge werden geprüft. Am Ende entscheidet eine unabhängige Fachjury, wer den „Prellbock 2015“ erhält. „Gemeinsam wollen wir den schwarzen Bock in der Anbieterherde ausfindig machen“, schließt Heyer ab.

Auch seit der Vergabe des ersten Prellbocks für das Jahr 2013 hat sich einiges getan: Der Verbraucherpreis wurde damals an das Unternehmen B2B Technologies GmbH in Chemnitz verliehen. Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen Klage gegen das Unternehmen eingereicht hat, entschied das Landgericht Leipzig mit einem Urteil am 16. Juli 2015, dass die B2B Technologies Chemnitz GmbH und ihr alleiniger Geschäftsführer David Jähn unrechtmäßig erzielte Gewinne, die durch bestimmte unlautere Geschäftspraktiken entstanden sind, an die Staatskasse herausgeben muss (Aktenzeichen: 05 O 3496/14).

Der Preisträger und die Ergebnisse des diesjährigen Prellbocks 2015 werden auf einer Pressekonferenz im Februar 2016 vorgestellt.