Start Chemnitz Wohin mit den Windrädern?
Artikel von: Judith Hauße
10.03.2024

Wohin mit den Windrädern?

Das Aufstellen von Windkraftanlagen wird viel diskutiert. Foto: Pexels.com

Raumordnungsplan soll Klarheit über mögliche Standorte bringen

Region. Laut Sachsens Energieminister Wolfram Günther stieg im vergangenen Jahr die Zahl der genehmigten Windkraftanlagen. Genehmigt wurden im Jahr 2023 insgesamt 29 neue Windräder für den Freistaat Sachsen. Über 100 Anlagen befänden sich ihm zufolge noch im Genehmigungsverfahren. Der Abbau von bürokratischen Hürden und das Bereitstellen von mehr Flächen seien hier Hauptgründe, wie er sagte. Der Grünen-Politiker spricht von einer “Trendwende”. Ein Stillstand bei dem Thema würde dem Ganzen demnach sprichwörtlich den Wind aus den Segeln nehmen. Allerdings gehört es auch dazu, eine für alle zufriedenstellende Aufstellung der Windräder hineinzubringen. Sonst bleibt alles vom Winde verweht.

Einer der Ordnung schaffen will, ist aktuell der Planungsverband Region Chemnitz. Er ist einer von insgesamt vier regionalen Verbänden in ganz Sachsen. Dieser geht mit einem neuen Verfahren für den Raumordnungsplan an den Start. Denn es ist nicht der erste Anlauf. Bereits 2021 gab es ein Verfahren für ein regionales Windenergiekonzept. Dieser Teilregionalplan sollte unter Berücksichtigung von Mindestabständen zu den Wohnhäusern für den Freistaat Sachsen erstellt werden. Das änderte sich jedoch mit der neu aufgelegten Gesetzeslage des Bundes im Jahr 2022, wie es aus einer Beschlussvorlage vom 20. Juni 2023 zu entnehmen ist. Als Grund für die Einstellung des bisherigen Verfahrens wird hier das im Doppelhaushalt 2023/2024 neu auferlegte Windenergieflächenbedarfsgesetz genannt. Die Regionalverbände müssen demnach nun mindestens 2,0 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen bis Ende 2027 ausweisen. So das Ziel des Bundes, um die angestrebte Energiewende zu schaffen.

Bürger sollen sich beteiligen

Dementsprechend setzt der Planungsverband Chemnitz Region auf ein neues überarbeitetes Verfahren. Unter der Leitung von Sebastian Kropop, Chef der Geschäftsstelle Chemnitz Region, wurden die Hauptschwerpunkte aktuell in mehreren Informationsabende vorgestellt. Damit ruft der Verband gleichzeitig auch zur Beteiligung der Bürger auf, die entweder an den Bürgerabenden oder online auf der Verbands-Website zur Thematik Stellung beziehen können. Aus den Ergebnissen erstellt der Verband dann einen ersten Planungsentwurf, der an den Freistaat übergeben wird. Ohne diesen habe der Bund freie Hand darüber, wo die Windkraftanlagen künftig in Betrieb gehen werden, wie Sebastian Kropop zur Auftaktveranstaltung am 21. Februar in Chemnitz erklärte. Er hofft auf eine rege Beteiligung der Bürger.

Grundsätzlich soll der Entwurf zeigen, wo zukünftig Windräder aufgestellt werden dürfen. Der Plan gilt für die Landkreise Erzgebirge, Mittelsachsen, Vogtland, Zwickau sowie in der Stadt Chemnitz. Denn bisher gibt es solch einen Regionalplan noch nicht. Ein wichtiges Ausschlusskriterium dabei ist der Abstand von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen. Gemessen wird hierbei vom Anlagenstumpf, wobei die zirka 80 Meter langen Rotorblätter darüber hinausragen dürfen. Zu Berücksichtigen sind dabei auch die Infrastruktur oder Natur- und Landschaftsschutzgebiete.

In der ersten Phase des Verfahrens können sowohl Privatleute als auch Unternehmen ihre Stellungnahme, Hinweise oder Bedenken online über das Beteiligungsportal bis zum 5. April 2024 abgeben. Auch eine Einreichung per Post, Fax oder direkt vor Ort in der Geschäftsstelle des Planungsverband Region Chemnitz, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau. Sowohl bei den Informationsveranstaltungen als auch online werden die Hauptziele und Arbeitsschritte zur Bestimmung der Windenergiegebiete (WEG) sowie die Bestimmung des Suchraums und ein erstes Planungskriterium erläutert. Zudem zeigt der Verband in seinen Unterlagen eine Landkarte der Region, auf der es eine Übersicht über die Suchräume für Windkraftstandorte mit einem Abstand von 1.000 Metern zu den Wohnhäusern gibt.