Start Zwickau Zwickau macht auf!
Artikel von: Sven Günther
01.04.2021

Zwickau macht auf!

Nach Ostern dürfen im Landkreis Zwickau Geschäfte Click&Meet anbieten. Foto: alexanderuhrin – stock.adobe.com

Click&Meet in Zwickau

Zwickau. Auf der Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 hat der Landkreis mit heutigem Datum unter bestimmten Auflagen Lockerungen verfügt. Und das, obwohl die 7-Tage-Inzidenz aktuell bei 256,8 liegt. Im Kreis sind 20.359 Menschen infiziert gewesen. Bei einer Einwohnerzahl von 315.000 sind das 6,5 Prozent. 869 Patienten starben.

Die Lockerungen betreffen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr, botanische und zoologische Gärten und Tierparks, Museen, Galerien und Gedenkstätten und körpernahe Dienstleistungen sowie den Individualsport.

Für die Öffnung der Einrichtungen des Handels und des öffentlichen Lebens sowie der körpernahen Dienstleistungen besteht neben den Pflichten der vorherigen Terminbuchung mit Dokumentation der Nachverfolgung auch die Pflicht, einen tagaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests vorzulegen.

Die Allgemeinverfügung Lockerung von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Landkreises Zwickau tritt am 6. April 2021 in Kraft. Der genaue Wortlaut ist auf der Homepage des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.de öffentlich bekannt gemacht.

Die Voraussetzungen für die inzidenzunabhängige Zulassung der Maßnahmen sind, dass Anzahl von 1 300 mit Covid-19-Erkrankten belegte Normalbetten in den Krankenhäusern im Freistaat Sachsen nicht überstiegen wird.